Ich erfülle die Anforderungskriterien des Gesundheitshunderters im Bereich „Entspannung und Körperarbeit“ als Anbieterin für YOGA.
Dafür sind folgende Kriterien der SVS Versicherten zu erfüllen:
- Bestehende aufrechte Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige über 18 Jahre)
- Finanzielle Mindestinvestition: 150 EUR
- Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) bei der jeweilig zuständigen SVS-Landesstelle beantragt werden.
- Es ist die Absolvierung eines Gesundheitschecks (= Vorsorgeuntersuchung) innerhalb des letzten Jahres vor Inanspruchnahme des Angebots nachzuweisen. Die Teilnahme am Programm „Meine Gesundheitsziele“ ist auch ausreichend.
Das entsprechende Antragsformular zum SVS Gesundheitshunderter (für Unternehmer*innen und Pensionist*innen) auf der SVS-Homepage ist unter unter diesem Link abrufbar.